Bauordnungsrechtliche Anforderungen an Krankenhäuser Krankenhäuser sind im bauordnungsrechtlichen Sinne bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung. Da diese Regelungszuständigkeit als Länderaufgabe bestimmt ist, ergeben sich hier graduell unterschiedliche Rechtsausformungen. Grundsätzlich werden sie wegen des auch länderübergreifenden einheitlichen Anforderungsinhalts auf das Muster einer Verordnung über den Bau und Betrieb von Krankenhäusern - Krankenhausbauverordnung - [1] gestützt, soweit…