Brandstiftung als Versicherungsproblem Klaus R. Uschkoreit UnterBrandstiftung versteht man -wiees auch in den Brandursachen-Statistiken definiert ist - jedes vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigen oder Vernichten von Sachen durch Inbrandsetzen. Es handelt Gesamtschadenaufwand in der Feuerversicherung anhand der nachstehenden Grafik (Abb.1). sich hierbei um einen durch den Versicherungsnehmer oder durch einen Drit- V. H. ten herbeigeführten Schadenfall.…