Brandursachenermittlung liefert Grundlage für Regreßmöglichkeiten nach dem Produkthaftungsgesetz
Vorwort Die Produktverantwortung und die daraus abgeleitete Haftung bei einem Versagen mit Folgeschäden ist seit dem 01.01.1990 durch das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) geregelt. Demzufolge haftet ein Unternehmer für Schäden, die durch Fehler eines von ihm hergestellten oder in den Verkehr gebrachten Produktes entstanden sind. Der Geschädigte bzw. der Versicherer trägt dabei die Beweislast für die Existenz…