BRENNBARE DÄMMSTOFFE IN DER RISIKOBEWERTUNG DER VERSICHERER Dämmstoffe werden aufgrund ihrer bauphysikalischen Eigenschaften an der Oberfläche oder in der Dach-, Fassaden- und Wandkonstruktion angeordnet. Demgemäß können brennbare Dämmstoffe zur Brandentstehung und -ausbreitung beitragen, je nach der ggf. vorhandenen Zündquelle. Die Verwendung brennbarer Dämmstoffe wird deshalb seitens der Feuerversicherer als Risikoträger für Gebäude und bewegliche Sachen…