Bundesgerichtshof bestätigt: Leitungswasserversicherung schließt Schwammschäden aus
Unter dem Aktenzeichen IV ZR 212/10 bestätigt der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 27.06.2012 die Wirksamkeit des Ausschlusses von Schäden durch einen Schwammbefall im Rahmen der Leitungswasserversicherung. Darüber hinaus wird der Begriff Schwamm in dem Urteil so definiert, dass darunter alle Arten Holz zerstörender Pilze (Hausfäulepilze) zu verstehen sind. In den Versicherungsverträgen zur Leitungswasserversicherung…