Da gehört jemandem der Kopf gewaschen!
In dem kleinen Friseursalon im Keller eines Seniorenwohnheimes kam es zum Wasserschaden. Eine Abwasserleitung war nicht ordnungsgemäß verbunden, sodass Abwasser hinter die Vorwandinstallation laufen konnte. Wegen der offensichtlich klaren Schadenursache wurde seinerzeit kein IFS-Gutachter benötigt, um den Fall zu untersuchen.
Zum Leidwesen der Bewohner war eine umfangreiche Sanierung notwendig und der Friseursalon blieb entsprechend lange geschlossen. Nachdem der Betrieb wieder aufgenommen wurde, währte die Freude jedoch nur zweieinhalb Jahre. Dann kam es zum nächsten Schaden:
Die Sekretärin der Heimleitung traute ihren Augen kaum, als sie beim Betreten des Kellergeschosses Wasser aus den Türen des Friseursalons laufen sah. Der Hausmeister konnte den Wasseraustritt an der Säule des Friseurwaschbeckens lokalisieren, das im Zuge der Sanierungsarbeiten von einem Fachbetrieb ausgetauscht worden war.
Diesmal war die Schadenursache nicht offensichtlich und das IFS wurde mit der Untersuchung beauftragt. Auf den ersten Blick handelte es sich bei dem Friseurwaschbecken um ein hochwertiges Produkt eines namhaften Herstellers. Die Leckage befand sich innerhalb der Kaltwasserzuleitung der Waschbeckenarmatur. Hier war einer der flexiblen Anschlussschläuche geplatzt. Hinweise dafür, dass der Schlauch verspannt eingebaut wurde, gab es nicht. Die schadenursächliche Armatur wurde samt Anschlussschläuchen für eine Laboruntersuchung ausgebaut.
Im Labor wunderte sich der Gutachter, dass die Anschlussschläuche des Markenherstellers keinerlei Kennzeichnungen aufwiesen. Im Bereich der Leckagestelle war außerdem das Metalldrahtgeflecht korrodiert. Das Geflecht ist essenziell, da flexible Schläuche ohne die Stützwirkung nicht druckbeständig sind.
Dem Gutachter schwante nichts Gutes und eine Materialuntersuchung bestätigte seine Vermutung: Das Stützgeflecht der Schläuche bestand aus Aluminium und nicht aus Edelstahl. Aluminium ist weit weniger korrosionsbeständig als Edelstahl und auch mechanisch weniger belastbar. Gemäß DIN 13168 hätte das Stützgeflecht des Anschlussschlauches deshalb aus nichtrostendem Stahl oder Kunststoff bestehen müssen.
Weitere Recherchen zeigten dann, dass es sich bei der Armatur auch nicht um eine Originalarmatur des namhaften Herstellers handelte. In das Markenwaschbecken war eine billige Armatur eingebaut worden. Deren Anschlussschläuche waren nicht geeignet, den gängigen Betriebsbedingungen auf Dauer standzuhalten.
Die Schläuche hätten nicht eingebaut werden dürfen und nun oblag dem Versicherer zu klären, wem hier der Kopf gewaschen gehörte – dem Hersteller, dem Importeur, dem Verkäufer oder der Sanierungsfirma.
Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e. V.
Schäden wie dieser werden auf der Internetseite des IFS www.ifs-ev.org regelmäßig veröffentlicht.