In der Schadendatenbank des IFS sind Hunderte Saunabrände dokumentiert. Bei den Untersuchungen stoßen die Ursachenermittler immer wieder auf die gleichen Fehler und Vorgeschichten. Darum hat das Institut eine Sauna als Schauplatz für sein neuestes Video zur Schadenverhütung gewählt.
Anhand von Saunabränden lässt sich das Potenzial von schadenverhütenden Vorschriften und Richtlinien gut nachvollziehen. Ohne die bestehenden technischen Sicherheitsstandards, an deren Erarbeitung das IFS maßgeblich beteiligt war und ist, wäre die Zahl der Brände in diesem Bereich sehr viel größer. Das zeigt sich an den Brandentstehungen, die in privaten Haushalten weiterhin häufig auftreten und im gewerblichen Bereich nahezu verschwunden sind.
Im Dezember 2023 löste die Deutsche Norm und VDE-Bestimmung DIN EN 60335-2-53 (VDE 0700-53) Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 2-53: „Besondere Anforderungen für Saunaheizgeräte und Infrarot-Kabinen“ die Vorgängernorm aus dem Jahr 2012 ab. Die signifikante Änderung ist eine Erweiterung der Gültigkeit für Sicherheitsmaßnahmen von gewerblichen Saunen auf private Saunen.
Die Norm setzt bei den typischen Schadenvorgeschichten an und verhindert bei Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen eine Brandentstehung. Seit 1997 unterstützt das IFS das Gremium „Sicherheit elektrischer Raumheizgeräte“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) ein, das die Norm erarbeitet hat.
Die Türüberwachung gilt nun auch für Privatsaunen
Eine typische Vorgeschichte für Saunabrände greift der neue Videobeitrag auf: Die Zeitschaltung der Sauna wird eingestellt. Während der kalte Saunaofen auf seinen späteren Einsatz wartet, betritt jemand die Sauna und legt etwas auf den Ofen. Im IFS-Video wird die Sauna geputzt, und ein Handtuch landet auf dem Ofen, der sich einige Minuten später einschaltet – wie eingangs programmiert. Niemand ist da, der den entstehenden Brand bemerken könnte (Bild 1).

Um dieses Szenario zu vermeiden, müssen vorgefertigte Saunen und Saunaöfen (Saunaheizgeräte), die mit Zeitvorwahlmodus oder einer Ferneinschaltung ausgestattet sind, nach der Norm über eine Türüberwachung bzw. Türverriegelung verfügen. Der Anwender kontrolliert den Saunaraum mit dem Saunaofen und gibt dann vor Ort die Sauna für eine Ferneinschaltung frei bzw. programmiert eine Startzeit.
Wird die Tür vor dem Einschalten des Saunaofens z. B. durch eine Reinigungskraft geöffnet, erkennt die Türüberwachung dies. Die Sauna lässt sich nicht mehr aus der Ferne einschalten bzw. die Sauna startet nicht mehr zur programmierten Zeit. Als weitere Sicherheitsmaßnahme darf die neue Vorbereitung für eine Ferneinschaltung bzw. eine Startzeitvorwahl nur handbetätigt und vor Ort am Steuergerät der Sauna erfolgen.
Diese Sicherheitsmaßnahmen gelten für öffentliche Saunen bereits seit 2012. Mit der überarbeiteten Norm gelten sie nun auch für private Saunen. Allerdings gibt es eine Übergangsfrist bis Juli 2026. Zudem müssen bestehende Anlagen nicht nachgerüstet werden. Darum wird es noch Jahre dauern, bis diese typische Brandentstehung technisch auch in Privatsaunen nicht mehr möglich ist.
Eigensichere Saunaöfen
Die Türüberwachung ist nicht notwendig, wenn der Saunaofen „eigensicher“ ist. Eigensichere Saunaöfen sind mit Sensoren ausgestattet, die erkennen, ob etwas darauf liegt. Wenn also nach der Freigabe für die Ferneinschaltung oder der Programmierung der Startzeit etwas auf den eigensicheren Ofen gelegt wird, darf dieser keinen Brand auslösen bzw. sich gar nicht erst einschalten. Dies muss durch eine Prüfung des Ofens sichergestellt werden. Die Bedingungen der Abdeckprüfung sind ebenfalls in der Norm festgelegt.
Eigensichere Saunaöfen werden zukünftig auch eine weitere typische Schadenentstehung verhindern, auf die das IFS im Zusammenhang mit privaten Saunen häufig trifft: die Sauna als Abstellkammer. Zuerst wird die eigene Wellnessoase im Keller des Einfamilienhauses regelmäßig genutzt. Doch nach ein paar Jahren ist die Begeisterung verflogen, und in der Saunakabine sammelt sich wie von allein allerhand Zeug an, das anderswo keinen Platz findet (Bild 2).

Gerade bei älteren Saunaschaltungen passiert es nach Erfahrung der IFS-Brandermittler leicht, dass der Ofen aus Versehen eingeschaltet wird, weil Licht- und Saunaschalter oft direkt nebeneinander angebracht wurden.
Bis selbstsichere Saunaöfen zum Standard geworden sind, werden noch viele Jahre vergehen. Darum sollte die Sauna als Abstellplatz tabu sein. Wer sich sicher ist, sie für lange Zeit nicht mehr nutzen zu wollen, sollte die Sicherung für die Saunaelektrik herausnehmen. Damit ist ein Brandausbruch ausgeschlossen.
Mindestabstände einhalten
Eine weitere typische Brandursache ist das Unterschreiten von Mindestabständen zwischen dem Ofen und den Holzbauteilen der Saunakabine. Weil der Abstand von der Leistung des Ofens abhängt, ist er nicht im technischen Regelwerk festgeschrieben, sondern findet sich in den Montageanleitungen der Hersteller und häufig auch auf dem Ofen selbst. Auf brandverursachende Montagefehler stößt das IFS meistens bei Saunen, die von Laien eingebaut wurden.
Das Video ist auch zu finden unter: www.youtube.com/IFSeV
Ina Schmiedeberg,
Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer, Kiel