In der Schweiz ist die Regelung der Feuer- und Elementarschadenversicherung von Gebäuden und teilweise Mobiliar (Kantone Waadt und Nidwalden) durch den Dualismus von staatlicher und privater Versicherungstätigkeit gekennzeichnet. In 19 Kantonen wird diese von öffentlich-rechtlichen Unternehmungen, den Kantonalen Gebäudeversicherungen, wahrgenommen. Den Gebäudeeigentümern wird durch die Rechtsnorm vorgeschrieben, sich für die Feuer- und Elementarschadenversicherung bei der…