Es war fast Mitternacht, als Mitarbeiter eines Schnellrestaurants Feuer an der Abzugsanlage über dem Holzkohlegrill bemerkten. Die Feuerwehr konnte den Brand in der Anlage löschen, doch Brandschäden an verschiedenen Stellen im Gebäude bis hin zur Filteranlage auf dem Dach ließen sich nicht verhindern.
Ein IFS-Gutachter führte wenig später die Brandursachenermittlung durch. Das Bild, das er in der offenen Restaurantküche vorfand, war ihm aus zahlreichen anderen Fällen vertraut: Die Metallfilter der Abzugsanlage trugen dicke Ablagerungen von Fett und Ruß.
Von der Abzugshaube führte ein Metallrohr zunächst waagerecht durch die Zwischendecke zum Obergeschoss und dann außen am Gebäude senkrecht zum Dach, um dort in einer Filteranlage zu münden. In der Zwischendecke hatte es einen Durchbrand gegeben und die Filteranlage war vollkommen ausgebrannt.
Das Spurenbild war unmissverständlich: Die heißen Rauchgase oder auch ein Funke aus dem Holzkohlegrill hatte die Fettablagerungen an den Filtern entzündet. Durch das Abgasrohr breitete sich das Feuer nach oben aus und setzte auf seinem Weg Baumaterialien in der Zwischendecke in Brand.
Die jüngste Reinigung der Anlage lag bereits neun Monate zurück. Zwei Tage vor der Brandentstehung sei die Fachfirma vor Ort gewesen, die üblicherweise mit der Reinigung beauftragt war, sagte der Restaurantbetreiber dem IFS-Gutachter. Die Reinigung sei jedoch nicht durchgeführt worden, weil die Anlage zu heiß gewesen sei.
Die fehlende Reinigung war nicht der einzige Regelverstoß in diesem Fall. Nach der Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen hätte die Anlage über dem Grill als rußbeständiger Schornstein ausgeführt sein müssen. Wäre das der Fall gewesen, hätte es zumindest nicht zum Brand in der Zwischendecke kommen können.
Der Gutachter wartete außerdem vergeblich auf die Unterlagen über die Abnahme der Abluftanlage durch den Bezirksschornsteinfeger. Der Schornsteinfeger hätte die Anlage nicht nur vor der Inbetriebnahme abnehmen, sondern auch zweimal jährlich prüfen müssen. Offensichtlich hatte der Restaurantbetreiber diese Brandgefahr unterschätzt. Diese Fehleinschätzung ist leider relativ weit verbreitet – ebenso wie Fettbrände in den Abluftanlagen von Restaurants.
Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e. V.