Schadenfolgen und Präventionsmaßnahmen
Wie aus der regionalen und überregionalen Presse immer wieder zu lesen ist, „erfreuen“ sich Feuerwehren bzw. deren Gerätehäuser immer größerer Beliebtheit bei Einbrechern (Bild 1). Dabei sehen offensichtlich die Einbrecher die Feuerwehren nicht als Helfer, auf deren Hilfe und ständige Einsatzbereitschaft alle zu jeder Zeit angewiesen sein können, sondern als eine Quelle für hochwertiges Werkzeug und Equipment, das sich wiederum gut für Folgetaten eignet.
Die Feuerwehren nutzen beispielsweise einen hydraulischen oder akkubetriebenen Spreizer, um Menschen aus einem eingeklemmten Fahrzeug zu befreien (Bild 2). Straftäter können dieses Gerät wiederum nutzen, um sich gewaltsam Zugang zu fremdem Eigentum zu verschaffen.
Unter dem Strich ist der Diebstahl eines solchen Rettungsgeräts aus mehrerlei Sicht ein großer Schaden. Zum einen ist da natürlich der reine Sachschaden für diese hochwertigen und hochpreisigen Geräte. Hier springt in der Regel die Inhaltsversicherung ein. Zum zweiten können mit diesen Geräten viele Folgetaten durchgeführt werden, welche wiederum ein hohes Schadenpotenzial erzeugen.
Schwerer wiegt allerdings die Gefahr, dass im Feuerwehreinsatz diese Geräte nicht mehr zur Verfügung stehen. Es sind Fälle bekannt, bei denen erst bei einem Verkehrsunfall an der Einsatzstelle festgestellt wurde, dass der Rettungsspreizer in dem Fahrzeug fehlte. Erst später stellte sich heraus, dass Täter durch ein geöffnetes Fenster des Gerätehauses eingestiegen sind und offensichtlich unbemerkt die Geräte entwendet hatten. Da, insbesondere bei kleineren Feuerwehren, das Gerätehaus nicht täglich in Benutzung ist und die Geräte nicht täglich geprüft werden, kann ein solcher Diebstahl mehrere Tage unbemerkt bleiben. Das erhöht das Risiko, dass genau in dieser Zeit das Werkzeug für einen Einsatz benötigt wird. Ein solcher Diebstahl kann im ungünstigsten Fall Menschenleben kosten.
Natürlich stellt sich bei Feuerwehren und Kommunen die Frage, wie die Feuerwehren und damit auch die Einsatzbereitschaft sichergestellt werden kann. Dabei gilt es, den Spannungsbogen zu berücksichtigen, dass die Einsatzkräfte einer Feuerwehr jederzeit schnell ausrücken können müssen. Fahrzeuge, Schutzausrüstungen und Werkzeuge können nicht erst „aufgesperrt“ oder aus gesicherten Bereichen geholt werden. Im Einsatz muss es schnell gehen und alles muss abfahr- und griffbereit im Fahrzeug vorhanden sein.
Weiterhin herrscht in vielen Feuerwehren ein reger Übungs-, Ausbildungs-, Arbeits- und Verwaltungsbetrieb. Es gehen also viele aktive Dienstleistende und Gäste ein und aus. Nur in den seltensten Fällen gibt es eine verantwortliche Person, welche nach Betriebsschluss (Übungs- bzw. Einsatzende) das Gebäude auf ordnungsgemäßen Verschluss kontrolliert und sicherstellt, dass alle Fenster und Türen tatsächlich verschlossen sind.
Um präventive Maßnahmen und die Anforderungen aus dem Übungs- und Einsatzbetrieb unter einen Hut zu bringen, sind Sicherheitskonzepte nötig, die individuell auf die örtlichen und betrieblichen Gegebenheiten angepasst sind und gleichzeitig einen guten Schutz gegen Einbrüche bieten bzw. die Täter massiv bei ihrer Tatausübung stören.
Wie auch bei anderen Risiken kann hier der Dreiklang aus
– organisatorischen Maßnahmen,
– mechanischen Sicherungen und
– elektronischen Überwachungen
als Grundgerüst eines Sicherungskonzeptes herangezogen werden.
Organisatorische Maßnahmen
Die organisatorischen Maßnahmen setzen vorwiegend bei der Schaffung eines Bewusstseins für diese Sicherheitsproblematik an. Wie in vielen Firmen und Organisationen kann sich eine gewisse Unbeschwertheit mit der Zeit einschleichen. Daher ist es wichtig, regelmäßig auf mögliche Gefahren hinzuweisen und zum Beispiel zu betonen, dass Türen und Fenster von der Person zu versperren sind, die zuletzt das Gebäude verlässt. Wichtig ist auch, dass bei einem Einsatz – auch wenn Eile geboten ist – die Mannschaft die Tore schließt, welche zuletzt das Gerätehaus verlässt.
Über die Neuanschaffung von Fahrzeugen oder hochwertigen Werkzeugsätzen wird häufig ausführlich in öffentlichen und sozialen Medien freudig berichtet. Über diese „guten“ Nachrichten freuen sich leider auch potenzielle StraftäterInnen, denen sogleich ein heißer Tipp für den nächsten Beutezug geliefert wird. Damit die Freude an dem neuen Gerät möglichst lange anhält, sollte daher in dieser Beziehung sehr zurückhaltend oder gar nicht berichtet werden.
Mechanische Sicherungen
Eine stabile mechanische Gebäudehülle sollte die Basis eines jeden Sicherheitskonzeptes darstellen. Dieser Grundsatz gilt bei allen Gebäuden und sollte auch bei Feuerwehrgerätehäusern die Basis des Sicherheitskonzeptes sein. Aber gerade bei Feuerwehrgerätehäusern stellt sich die Umsetzung meist schwieriger dar als bei anderen öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Verwaltungen oder Museen. Meist sind mehrere Sektionaltore mit Schlupftüren vorhanden und Türen, die im Alarmfall verzögerungsfrei und unkompliziert zu öffnen sein sollen.
Bei Neu- und Umbauten sollte in der Ausschreibung immer eine geprüfte und zertifizierte Qualität gewählt werden. Hierzu gibt es eine etablierte Norm für einbruchhemmende Elemente, die DIN EN 1627. Wichtig zu wissen ist, dass diese Norm keine Konstruktions-, sondern eine Prüfnorm ist. Dies bedeutet, dass alle Elemente, die zum Beispiel einer RC2-Klassifizierung (RC = Resistance- Class – früher WK2 = Widerstandsklasse) entsprechen, ihre Widerstandsfähigkeit in einem genormten Prüfverfahren unter Beweis gestellt haben.
Häufig findet man blumig umschriebene Formulierungen wie „in Anlehnung an RCx“ oder „mit Komponenten einer RCx-Tür“. Bei diesen Formulierungen handelt es sich in der Regel nicht um geprüfte und zertifizierte Elemente, sondern um Eigenkonstruktionen, deren Wirksamkeit nie wirklich überprüft wurde. Um daher auf Nummer sicher zu gehen, sollten ausschließlich nach DIN EN 1627 – 1630 geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Elemente verwendet werden. Eine regelmäßig aktualisierte Liste mit Herstellerfirmen ist auf den Seiten des Bayerischen Landeskriminalamtes unter folgendem Link verfügbar: https://tinyurl.com/bdcu2uk8
Um einen versicherungstechnisch ordnungsgemäßen Verschluss der Türen zu gewährleisten, ist es notwendig, dass das Schloss nicht nur in die Falle fällt, sondern durch einen ausfahrenden Riegel verriegelt wird. Bei Türen, welche grundsätzlich versperrt sein sollten und auch im Tages- oder Einsatzbetrieb nicht regelmäßig benutzt werden, empfiehlt sich der Einsatz von selbstverriegelnden Schlössern. Diese können in der Bauart eines Anti-Panik- Schlosses auch in Fluchtwegen eingesetzt werden. Diese Schlösser arbeiten in der Regel rein mechanisch. Beim Zufallen der Tür wird, ausgelöst durch eine Hilfsfalle, der vorgespannte Riegel ausgefahren. Beim Anti-Panik-Schloss wird dann durch das Drücken der Innenklinke der Riegel zurückgefahren und gleichzeitig der Mechanismus wieder aktiviert.
Bei Türen, die bei Betrieb regelmäßig benutzt werden und bei denen ein ständig verriegeltes Schloss stören würde oder die durch einen Türöffner angesteuert werden sollen, empfiehlt sich der Einsatz eines Motorschlosses. Dieses kann über die Steuereinheit so programmiert werden, dass der Riegel zu bestimmten Zeiten oder nach bestimmten Zeiten automatisch verriegelt. Während des Betriebs kann wie bei „normalen“ Türen lediglich die Falle die Tür zuhalten. Dieses motorisch angetriebene Einsteckschloss kann ebenfalls mit der Anti-Panik-Funktion ausgestattet werden. Beim Einsatz von elektronischen Schließsystemen bietet es sich an, die Entriegelung des Motorschlosses über das Schließmedium oder den Chip zu steuern.
Neben den Türen und Fenstern finden sich in den Fahrzeughallen naturgemäß zahlreiche Tore. In der Regel handelt es sich dabei um Sektionaltore mit teils großflächigen Lichtauschnitten. Diese Sektionaltore bestehen aus mehreren horizontalen Segmenten (Paneele), welche über einen Gelenkmechanismus miteinander verbunden sind. Diese Tore können mit zusätzlichen Türen für die Begehung durch Personen ausgestattet sein – sogenannte Schlupftüren. In der Standardausführung bieten diese Tore oft keinen guten Einbruchschutz, da insbesondere Paneele mit Plexiglasfüllungen oft ohne großen Widerstand nach innen gedrückt werden können. Um auch hier einen verbesserten mechanischen Schutz einem Einbruchversuch entgegenstellen zu können, wurde hierzu ein technischer Standard, die DIN/TS 18194, entwickelt und im Herbst 2021 veröffentlicht.
Elektronische Überwachung
Einbruchmeldeanlagen (EMA) verhindern an sich keinen Einbruch, sie bieten aber den Vorteil, dass sich Täter nicht ungestört im Feuerwehrgerätehaus aufhalten können, wenn es ihnen gelungen ist, die mechanische Barriere der Gebäudehülle zu überwinden oder sich einzuschleichen (Bild 3).
Soll eine EMA eingebaut werden, ist es wichtig, dass bei der Projektierung ebenso wie bei der Auswahl der Geräte und der Fachfirmen eine hohe und verlässliche Qualität gewählt wird. Die erste Wahl sind VdS-anerkannte Produkte und Errichterfirmen sowie die Projektierung nach den VdS-Richtlinien VdS2311.
Es leuchtet ein, dass die oben beschriebene, sehr vielfältige und nicht planbare Nutzung eines Feuerwehrhauses nicht ganz einfach mit den Anforderungen einer VdS-konformen EMA in Einklang zu bringen ist. Aufgrund der Nutzung durch einen großen Personenkreis kann es durchaus zu Falschalarmen kommen, die durch ein versehentliches Scharfschalten der EMA bei noch anwesenden Personen oder eine Toröffnung bei geschärfter EMA ausgelöst werden können. Hier ist ein lösungsorientiertes Herangehen gefragt, zu dem die Spezialisten der Versicherer einen wichtigen Beitrag leisten können.
Einige Aspekte zur Vermeidung von Falschalarmen
Nach Möglichkeit sollte die EMA über die Schließmedien der Schließanlage, im Idealfall Transponder oder RFID-Medien, scharf und unscharf geschaltet werden. So kann gleichzeitig die Tür aufgesperrt und die EMA entschärft werden.
Übertragung von Alarmmeldungen, aber auch von wichtigen Statusmeldungen, wie Scharf- und Unscharfmeldungen, sowie Alarmkontakt der Leitstellenalarmierung an die beauftragte Notruf- und Service-Leitstelle
Gerade durch eine intelligente Verknüpfung von Status- und Alarmmeldungen können Interventionsmaßnahmen in einer Notruf- und Service-Leitstelle sinnvoll bearbeitet werden. So kann eine Leitstelle auf einen Einbruchalarm entsprechend reagieren, wenn zuvor eine Meldung übertragen wurde, dass die Feuerwehrleute zum Einsatz gerufen wurden und die EMA gegebenenfalls nicht ordnungsgemäß bedienen. Erfolgt ein Einbruchalarm ohne vorherige Leitstellenalarmierung, können andere, schärfere Maßnahmen ergriffen werden. VdS-anerkannte Notruf- und Service-Leitstellen, wie zum Beispiel die der CombiRisk GmbH, stehen hier als kompetenter und flexibel agierender Anbieter den Feuerwehren zur Verfügung.
Elektronische Zutrittskontrolle
Gerade bei freiwilligen Feuerwehren kommen die Aktiven aus allen Richtungen angerückt und es ist nicht immer der gleiche Personenkreis, der zuerst an dem Feuerwehrgerätehaus ankommt und die Tore aufsperren kann. Zudem kann auch nicht 100%ig sichergestellt werden, dass die Aktiven immer den passenden Schlüssel dabeihaben, da sie aus den unterschiedlichsten Lebenssituationen, teils auch aus tiefem Schlaf heraus, zu einem Einsatz gerufen werden.
Was bietet sich da mehr an, als die Türen bei einem Einsatz über einen Türöffner automatisch freizugeben oder die Öffnung mittels eines Zahlencode-Schlosses oder über einen Fingerprintsensor zu steuern. Dies hat den großen Vorteil, dass die Aktiven keinen materiellen Schlüssel mehr benötigen, der im Übrigen in der Masse auch einen gewissen Kostenfaktor darstellt.
Bei der automatischen Öffnung von Türen und Toren besteht natürlich das Risiko, dass Personen diese Zeit nutzen, um in das Gebäude zu gelangen und entweder sofort einen Schaden verursachen oder sich verstecken und später ihr Unwesen treiben. In einem solchen Fall ist der Tatbestand des Einbruchdiebstahls in der Regel nicht erfüllt, da die Türen oder Tore ja einfach offengestanden haben. Es obliegt natürlich dem Risikomanagement der einzelnen Kommune / Feuerwehr und des Risikoträgers, also Versicherers, wie mit dieser Situation umgegangen wird.
Grundsätzlich ist von dieser Variante aber klar abzuraten.
Beim Einsatz eines Zahlenkombinationsschlosses stellt sich grundsätzlich die Frage, ob alle Berechtigten den gleichen Code bekommen oder für jede Person eine eigene individuelle Geheimzahl hinterlegt wird.
Beide Varianten haben Vorteile, aber leider auch entscheidende Nachteile:
Verwendet man für alle Berechtigten den gleichen Code, so kann nicht dauerhaft und verlässlich sichergestellt werden, dass der Code nicht weitergegeben wird und somit unberechtigte Personen in Kenntnis der Geheimzahl kommen.
Bei der Verwendung von individuellen Codes könnte ein einzelner Code gesperrt werden. Es kann auch nachvollzogen werden, wann mit welchem Code aufgesperrt wurde, was auch dazu führt, dass die Hemmschwelle, den eigenen Code weiterzugeben, deutlich höher ist.
Der große Nachteil dabei ist, dass mit steigender Zahl vergebener PINs die Wahrscheinlichkeit steigt, dass die PIN erraten werden kann. Tabelle 1 beschreibt, wie stark die Trefferquote von der PIN-Stärke und der Anzahl der Personen abhängt. Aus diesen Gründen kann von einer elektronischen Zutrittslösung ausschließlich mit PIN nur abgeraten werden.
Bei biometrischen Systemen, wie zum Beispiel Fingerprint-Sensoren (Bild 4), ist das Schließ-Merkmal fest mit der berechtigten Person verbunden und somit grundsätzlich nur von der berechtigten Person zu verwenden.
Ob ein solches System geeignet ist, hängt maßgeblich von der Qualität des Systems ab. Preisgünstige Systeme erfüllen meist den Zweck, dass die Türen bei einem berechtigten biometrischen Merkmal (z. B. Fingerprint) geöffnet werden. Häufig sind diese sehr unempfindlich eingestellt, um keine berechtigten Personen abzuweisen.
Bei einer Vielzahl von Benutzern steigt jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass biometrische Merkmale fälschlicherweise einer berechtigten Person zugeordnet werden und somit das Gebäude unter falschem Namen betreten werden kann. Erhöht man dagegen die Sicherheit, indem man die Mustervergleiche deutlich sensibler einstellt, so werden auch häufiger berechtigte Fingerabdrücke als unberechtigt klassifiziert und abgewiesen. Dies bedeutet, dass berechtigte Personen der Feuerwehr gegebenenfalls im Einsatz nicht in das Gebäude kommen.
Hochwertige Systeme zeichnen sich dadurch aus, dass die Fehlerquote sowohl bei den berechtigten als auch bei den unberechtigten biometrischen Merkmalen wesentlich geringer ist. Empfehlenswert sind sogenannte Zeilensensoren, bei denen der Finger über den Sensor gezogen wird und so keine Fingerabdrücke, sogenannte „latente Finger“ (Fettfilm mit Fingerabdruckspuren), auf dem Sensor verbleiben können.
Um hier die Spreu vom Weizen trennen zu können, sollte unbedingt auf VdS-anerkannte Systeme oder vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Produkte zurückgegriffen werden.
Sowohl bei der persönlich zugewiesenen PIN als auch bei den biometrischen Systemen besteht die Gefahr, dass Täter entweder durch Erraten der PIN oder durch eine falsche Auswertung des biometrischen Systems unter falscher Identität die Tür öffnen können. Bei einer nachträglichen Auswertung der Zutrittshistorie kommt ggf. eine unschuldige Person in den Verdacht, den Schaden verursacht zu haben, und gerät hierdurch unter Umständen auch in den Fokus polizeilicher Ermittlungen.
Smarte Sensorik zur Diebstahlprävention
Um auch hochwertige Werkzeuge gegen einfachen Diebstahl sichern zu können, werden auch Asset-Tracking-Systeme eingesetzt. Diese Systeme sind in der Regel funkbasiert und verwenden entweder WLAN, Bluetooth oder das sogenannte LoRa oder Sub-1-Ghz-Frequenzband. Die Verbindungen müssen verschlüsselt sein und es müssen geeignete Maßnahmen zur Verfügbarkeits- und Integritätsprüfung ergriffen werden. Da diese Systeme in nahezu allen unseren Lebensbereichen Einzug gehalten haben, sind diese Chips, trotz Lieferengpässen, sehr günstig geworden, sodass die Verwendung kostenmäßig im überschaubaren Rahmen gewährleistet ist. Zudem können diese Chipsysteme leicht programmiert werden und mit allerlei Sensoren, wie Annäherung, Beschleunigung, Erschütterung, Lageänderung etc., ausgestattet werden.
Videoüberwachung
Zahlreiche Feuerwehren setzen Videoüberwachungssysteme ein, die in erster Linie der Abschreckung und der Beweissicherung dienen können (Bild 5 und 6). In Kombination mit einer EMA kann im Alarmfall eine Alarmverifikation erfolgen, welche den Mitarbeitenden in der externen Notrufzentrale oder der Polizei wertvolle Echtzeitinformationen über das Geschehen vor Ort liefern kann.
Beim Einsatz einer Videoüberwachungsanlage ist ein sehr hoher Aufwand für die datenschutzrechtlichen Abstimmungen und technischen Planungen nötig. Gute Hinweise bieten hier die VdS-Richtlinien VdS 2366 für die Planung, den Einbau und Betrieb von Videoüberwachungsanlagen.
Brandmeldeanlage
Leider kommen Brände in Feuerwehrhäusern immer wieder vor und richten große Schäden an, die ganze Feuerwehren außer Gefecht setzen. Die Ursachen sind vielfältig, liegen aber nicht selten in Risiken, die neue Technologien mit sich bringen. So befinden sich in Feuerwehrhäusern einige Dutzend moderne elektronische Geräte mit Akkus, welche ständig in Fahrzeugen geladen werden. Akku-Spreizer, Handfunkgeräte, Tablets, Wärmebildkameras, Hand- und Blitzleuchten etc.
Hier schließt sich auch der Kreis zur Einbruchprävention, da nicht selten genau diese Geräte der Grund für einen Einbruch sind und eine anschließende Brandstiftung der Vertuschung einer Straftat oder der Spurenvernichtung dienen soll. Auch vor dem Hintergrund, dass bei einem Brand eines Feuerwehrgerätehauses gegebenenfalls eine Bild 7 weiter entfernte Feuerwehr anrücken muss, sollte neben Maßnahmen zur Brandvermeidung eine Brandfrüherkennung (Bild 7) in einem Feuerwehrhaus obligatorisch sein.
Fazit und Ausblick
Die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren ist ein hohes Gut, das mit allen Mitteln zu schützen und sicherzustellen ist. Im schlimmsten Fall kann ein gestohlenes oder zerstörtes Rettungswerkzeug Menschenleben kosten. Die sehr vielseitige, maximal spontane Nutzung von sehr vielen verschiedenen Personen macht die Umsetzung eines Sicherheitskonzeptes sehr anspruchsvoll. Daher ist es wichtig, die Anforderungen individuell zu betrachten und ein abgestimmtes Sicherheitskonzept zu erstellen. Kriminalpolizeiliche Beratungsstellen und Versicherer bieten hier kompetente Beratung an.