Schadenverhütung beim Einsatz von Ersatzbrennstoffen Bedingt durch die Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen müssen seit dem 1. Juni 2005 vor einer Ablagerung der Abfälle heizwertreiche Bestandteile durch mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen (MBA) abgetrennt werden. Die Kapazitäten an vorhandenen Müllverbrennungsanlagen (MVA) reichen für die Verfeuerung dieser Ersatzbrennstoffe (EBS) jedoch bei weitem nicht aus, so dass deren…