Brandschutz in Feuerwehrhäusern
Sie kommen, um zu helfen, sei es bei Bränden, Verkehrsunfällen oder sonstigen Not- fällen – immer dann, wenn Menschen in Not sind. Doch was, wenn die Einsatzstelle das Feuerwehrhaus selbst ist? Leider kommt es immer öfter zu Bränden in Feuerwehrhäusern! Ein Löschen aus eigener Kraft ist undenkbar, die Einsatzkräfte kommen in dem Fall weder an ihre persönliche Schutzausrüstung noch an ihre Gerätschaften, können also nur hilflos zusehen und auf das Eintreffen der Nachbarwehren warten. So geht wertvolle Zeit verloren und die Schäden liegen schnell in Millionenhöhen. Wo liegen die Ursachen und wie kann dem Ausfall dieser wichtigen, kritischen Infrastruktur begegnet werden?

BRÄNDE IN FEUERWEHRHÄUSERN SIND KEINE SELTENHEIT
Hier zwei aktuelle Beispiele:
01 Mehr als 20 Millionen Euro Schaden bei Brand von Feuerwehrgerätehaus: Im mittelhessischen Stadtallendorf ist der Feuerwehrstützpunkt in Flammen aufgegangen. Das Gebäude wurde erst im vergangenen Jahr fertiggestellt – der Schaden liegt in immenser Millionenhöhe. Eine Brandmeldeanlage gab es dort nicht. [1]
02 Neustadt an der Weinstraße (RP) – Mehrere Anrufer meldeten am Sonntagmorgen einen Brand im Gerätehaus Süd der Feuerwehr Neustadt an der Weinstraße. Als die ersten Kräfte zu ihrer Unterkunft kamen, platzten gerade die Scheiben des Rolltores an der Fahrzeugbox des Tanklöschfahrzeugs. Flammen schlugen heraus. Die Einsatzkräfte gelangten nicht mehr in die stark verrauchte Fahrzeughalle und mussten auf ihre Kollegen aus der Hauptfeuerwache warten. [2]
Feuerwehrgerätehäuser gelten als kritische Infrastrukturen und ohne die Feuerwehr wäre es um den Schutz der Bevölkerung schlecht bestellt. Allein 2023 bewältigten die Feuerwehren deutschlandweit insgesamt 1.247.897 Einsätze – hier wurden Rettungsdiensteinsätze, die die Feuerwehren in vielen Bereichen Deutschlands mit übernehmen, gar nicht gezählt. [3]
Ein Ausfall oder eine größere Beeinträchtigung kann erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit bedeuten.
Gerade in ländlichen Bereichen mit langen Fahrstrecken können der Grundschutz und die schnelle Hilfe durch die örtliche Feuerwehr nach einem Brand im Feuerwehrhaus nicht mehr gewährleistet werden.
Aber nicht nur bei schnellen Ereignissen wie Bränden oder Verkehrsunfällen, auch bei extremen Unwetterereignissen wie Hochwasser, Sturm, Schnee- und Regenfällen muss die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr ständig gewährleistet sein.
Daher bedürfen Feuerwachen eines besonderen Schutzes und sollten nicht mit den Worten „Bei der Feuerwehr brennt es doch nicht“ abgetan werden. Zumal viele Gerätschaften, die in Fahrzeughallen, Funkzentralen und Fahrzeugen selbst verbaut oder installiert sind eine enorme Brandlast aufweisen. Ladegeräte, die immer am Stromnetz hängen, Elektronikgeräte zur Einsatzdokumentation, die geladen werden bzw. immer angeschaltet sein müssen – es gibt eine Vielzahl an solchen Gerätschaften und schnell kann es hier zu einem technischen Defekt mit fatalen Folgen kommen. Es ist daher unbedingt notwendig, sich auch in Feuerwehrhäusern Gedanken über Brandschutz und Warnanlagen zu machen.
Dieser Artikel soll die Gründe für die vermehrte Anzahl an Bränden in Feuerwehrhäusern aufzeigen und Hinweise liefern, wie Feuerwehrgerätehäuser ausgestattet und gebaut werden können, um das Brandrisiko zu minimieren.
Ursache der vermehrten Feuerwehrhausbrände
Derzeit gibt es deutschlandweit ca. 32.000 Feuerwehrhäuser, davon sind nur ca. 2,5 % rund um die Uhr mit Feuerwehrleuten besetzt. In den übrigen Gerätehäusern ist die meiste Zeit niemand anwesend und nur in seltenen Fällen gehören Wohnungen zum Feuerwehrhaus. Dies hat zur Folge, dass Brände sehr spät entdeckt werden, oftmals erst, wenn bereits Flammen aus den Fenstern schlagen und dadurch Nachbarn den Brand bemerken.
Rund 70.000 wichtige und teure Einsatzfahrzeuge, vom kleinen Mannschaftstransportwagen bis zum großen dreiachsigen Wechsellader, stehen in den Feuerwachen in Deutschland. Aber egal ob Großfahrzeug oder kleiner Mannschaftstransportwagen, in allen Fahrzeugen wird, wie in allen Neufahrzeugen auf dem Privatmarkt auch, immer mehr Fahrzeugtechnik verbaut. Neben diesem Mehr an Technik im Fahrzeug selbst kommen aber auch neue notwendige Technologien in die Feuerwehren. Waren es in den 1980er-Jahren noch fünf batteriebetriebene Handlampen, ein Blitzlicht und ein batteriebetriebenes Blinklicht sowie zwei tragbare Handsprechfunkgeräte, die auf einem Standard-Löschfahrzeug verlastet waren, so ist heute weitaus mehr technisches Gerät als Standard anzusehen:


• 4 – 9 Handscheinwerfer mit Ladegerät im Fahrzeug,
• 4 Verkehrswarnleuchten mit Ladegerät im Fahrzeug,
• 4 – 6 Handsprechfunkgeräte mit Ladegerät im Fahrzeug,
• 2 Wärmebildkameras,
• Mobiltelefon,
• Tablet,
• Akku-Beleuchtungen,
• manchmal auch noch akkubetriebene Rettungsgeräte mit entsprechenden Ladestationen,
• die Art der weiteren Elektrogeräte mit Akku reicht oft vom Akkuschrauber bis hin zu einer ganzen Heimwerkerwerkstatt mit Akkugeräten. (Bilder 3 + 4)
Diese akkubetriebenen Geräte müssen in den Fahrzeugen geladen werden, damit sie bei einer Alarmierung jederzeit einsatzbereit sind. Bei einem beschädigten Ladegerät oder Akku kann es beim Ladevorgang schnell zu einem Brand kommen.
Ähnlich verhält es sich im Feuerwehrhaus:
Früher waren Fahrzeughallen von Feuerwehrhäusern reine Gerätehäuser, also Fahrzeuggaragen. Heute stehen dort, im Zuge von Energiekrisen, Unwetterlagen und Pandemien, Kraftstoffe für alle Gerätschaften (Benzin, Diesel, Mischung), kistenweise Masken und Desinfektionsmittel, Tauchpumpen, Wassersauger sowie zahlreiche weitere Gegenstände, die gut und schnell brennen. Und dies alles in unmittelbarer Nähe der Fahrzeuge.
Ältere, noch funktionsfähige Handsprechfunkgeräte werden in der Fahrzeughalle oder im Umkleideraum geladen. Helme sind mit wiederaufladbaren Helmlampen bestückt. Es wurden batteriegepufferte Notstrombeleuchtungen nachträglich installiert und durch Alarmmonitore, Faxgeräte und elektrische Tore wurden weitere elektrische Geräte eingebaut. Druckluftkompressoren und Batterieladegeräte, die die Fahrzeuge ständig mit Druckluft versorgen, sind Standard geworden und wurden häufig nachgerüstet (Bilder 5 und 6).


BRANDURSACHE ELEKTOGERÄTE
In zahlreichen Feuerwehrhäusern sind inzwischen Waschmaschinen und Trockner zur Reinigung der Einsatzkleidung vorhanden. Auch diese Geräte sind in den Brandursachenstatistiken immer weit oben zu finden.
In der Brandursachenstatistik des IFS stehen Wäschetrockner auf Rang zwei der brandgefährlichsten Elektrogeräte und Mehrfachsteckdosen auf Rang vier.
Betrachtet man die Brandursachenstatistik des IFS (Grafik Seite 8) stellt man schnell fest, dass in den allermeisten Fällen Elektrizität als Ursache für Brände verantwortlich ist.

Da sich die Anzahl dieser Elektrogeräte in den letzten Jahrzehnten in Liegenschaften der Feuerwehr sowie in deren Fahrzeugen rapide nach oben entwickelt hat, herrscht in Sachen Brandschutz auch und gerade in Feuerwehrhäusern ein enormer Handlungsbedarf. Bei der Recherche nach den Schadenursachen der Feuerwehrhausbrände kann man oftmals folgende Wortlaute finden, welche diese These eindrücklich untermauern:
„Der Brand brach an einem Einsatzfahrzeug der Feuerwehr aus, in dessen Bereich sich Lithium- Ionen-Akkus sowie ein externer Stromanschluss befanden“, berichteten die Ermittler. Als Brandursache werde ein technischer Defekt angenommen. [4]
Der stellvertretende Brand- und Katastrophenschutzinspekteur von … sagte dem SWR, dass der Brand durch einen technischen Defekt im Elektroverteiler des Fahrzeugs ausgelöst wurde. [5]
Einen weiteren Nachteil bringt die Größe der Fahrzeuge mit sich. Immer größer werdende Fahrzeuge werden in schon sehr betagte Fahrzeughallen gestellt. War ein Löschgruppenfahrzeug im Jahr 1980 noch unter 6 m lang, 2,35 m breit und etwa 3 m hoch, so sind die heutigen Löschfahrzeuge rund 1,5 m länger, 0,20 m breiter und bis zu 3,30 m hoch. In den Fahrzeugen wird mehr Kunststoff verbaut, wodurch die Brandlasten höher sind, was im Zusammenspiel mit geringeren Abständen zwischen den größeren Fahrzeugen den Brandüberschlag beschleunigt und den Schaden vergrößert.
SCHADENGRÖSSE
Das Ausmaß des Schadens hängt natürlich von mehreren Faktoren ab, die oben beschrieben wurden. Für die Kommune und die Versicherung ist dieser finanzielle Schaden sicherlich relevant, aber viel schwerer wiegen bei einem solchen Ereignis:
• die Frustration der Feuerwehrleute, die tatenlos zusehen mussten, wie ihr Feuerwehrhaus abbrannte.
• dass die Feuerwehr ohne Fahrzeughalle oder Umkleidetrakt nach dem Brandschaden für Jahre nur eingeschränkt einsatzfähig ist.
• dass neue und gebrauchte Feuerwehrfahrzeuge nur mit langen Lieferzeiten (je nach Hersteller und Modell bis zu 36 Monaten) beschafft werden können.
• dass die Motivation der meist ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen in einem Provisorium mit geliehenen, meist älteren Einsatzfahrzeugen sicherlich schlechter ist.
• dass der suboptimale „Arbeitsplatz“ provisorisches Feuerwehrhaus und geliehenes Altfahrzeug die Einsatzfähigkeit der Wehr in allen Einsatzlagen mit Sicherheit schwächt und damit alle gefährdet.
Was kann getan werden, um diesen Gefahren zu begegnen? Mehrere Maßnahmen helfen die Brandgefahr zu minimieren:
01 Organisatorische Maßnahmen
02 Bauliche Maßnahmen
03 Vermeidung von Zündquellen
04 Anlagentechnischer Brandschutz
All diese Faktoren können helfen, Brände zu verhindern und im Brandfall schnell zu alarmieren und so das Schadenausmaß zu verringern.
01 Organisatorische Maßnahmen
Um eine Brandausbreitung in der Feuerwache zu verhindern, sollten Brandlasten so weit wie möglich vermieden werden und die Wege zwischen den Fahrzeugen nicht nur aus Gründen des Brandschutzes, sondern auch des Arbeitsschutzes frei von Brandlasten sein. Dazu gehört auch die ordnungsgemäße Lagerung von Gefahrstoffen. Kraftstoffe, die meist in der Fahrzeughalle gelagert werden, sollten am besten in speziellen Gefahrstoffschränken außerhalb der Fahrzeughalle aufbewahrt werden.
Erfolgt die Lagerung von Gefahrstoffen im Haus, sollten diese in einem separaten Raum gelagert werden, der den behördlichen Vorschriften entspricht und mindestens feuerhemmend abgetrennt ist (Bild 7).


Da immer mehr Brände auf Ladegeräte/ Akkus und den Ladevorgang zurückgeführt werden, sollte das Laden von Akkus (egal welcher Art) in einem mindestens feuerhemmenden Akkuladeschrank erfolgen.
Müssen Batterien oder Akkumulatoren außerhalb des Schrankes geladen werden (z. B. Aufladen der Fahrzeugbatterie), sollten diese Ladevorgänge möglichst nur in Anwesenheit von Personen erfolgen (bei Übungen oder Gerätewartung).
Jedes Feuerwehrhaus ist mit Feuerlöschern gemäß ASR 2.2 mit erhöhter Brandgefährdung auszustatten. Der Weg zum nächsten Feuerlöscher soll nicht mehr als 15 m betragen. Um Sekundärschäden gering zu halten, sind fluorfreie Schaumlöscher zu verwenden, nur in frostgefährdeten Bereichen sind ABC-Pulverlöscher anzubringen.
Um den zuerst alarmierten, vom Brand betroffenen Feuerwehrangehörigen zumindest eine kleine Chance für einen Löschangriff zu geben, sollten außerhalb des Gebäudes in sicherer Entfernung, eventuell in einem anderen Brandabschnitt, Geräte zur Brandbekämpfung bereitgehalten werden.
Dies können z. B. zwei Strahlrohre, dazugehörige Schläuche, Standrohrschlüssel und ein Strahlrohr sein (Bild 8). Damit ist für die ersteintreffende und selbst vom Brand betroffene Feuerwehr zumindest ein Löschangriff von außen, außerhalb der Rauchgrenze möglich. Das Gefühl der Hilflosigkeit wird somit verringert und die Zeit bis zum Eintreffen der Nachbarwehren kann sinnvoll und zielführend genutzt werden. Selbstverständlich muss allen klar gemacht werden, dass ein Innenangriff mit dieser Ausrüstung unmöglich ist.
02 Bauliche Maßnahmen
Kommt es unbemerkt zu einem Brand, muss ein Ausbreiten unbedingt vermieden werden. Es ist deshalb notwendig, kleine Brandschutzbereiche zu bilden. Als Minimalanspruch sind der Sozialtrakt und der Bereich der Fahrzeuge in zwei Brandabschnitte zu unterteilen.
Sofern es möglich ist, sollten Büros und Besprechungs-/Kameradschaftsräume ebenfalls einen eigenen Brandabschnitt darstellen, somit bleiben im Brandfall immer noch ein oder zwei Teilbereiche einsatzfähig.
Um das Ganze technisch einfacher zu handhaben, können aus Sachschutzsicht, je nach Gebäudeklasse und mit Zustimmung der Baurechtsbehörde, auch Türen und Tore in der Wand verwendet werden, welche „nur“ feuerhemmend und rauchdicht sind.
Technikräume, aber auch die Räume für die Reinigung von Kleidung sowie der Werkstattbereich stellen hohe Brandgefahren dar. Diese Räume sollten mindestens feuerhemmend vom Rest abgetrennt werden. Türen, die ständig offen bleiben sollen, müssen über zugelassene durch Rauchmelder gesteuerte Feststellanlagen verfügen.
03 Vermeidung von Zündquellen
Da in der Regel Geräte und Einbauten der Feuerwehr Brände verursachen, sollten diese regelmäßig gemäß DGUV V3 geprüft werden. Zeitabstände von höchstens zwölf Monaten für bewegliche und 36 Monaten für ortsfeste Anlagen dürften hier das Mindestmaß sein. Hierbei sollten ebenfalls die Elektronik und die Ladegeräte im Fahrzeug gecheckt werden. Gegebenenfalls sollte diese Überprüfung regelmäßig in einer Fachwerkstatt für Fahrzeugelektrik/-elektronik erfolgen. Diese Fachwerkstätten sollten auch alle notwendigen Ein- und Umbauten durchführen, nicht nur weil dann ein ausgebildeter Fachmann am Werk ist, sondern auch aus rein haftungsrechtlichen Gründen.
Da es sich bei Feuerwehrhäusern um Gebäude der kritischen Infrastruktur handelt, ist es notwendig, dass diese aus Sachschutzsicht über einen inneren und äußeren Blitzschutz verfügen. Dabei sind Dachantennen und Sirenenanlagen in diesen Blitzschutz gemäß DIN EN 62305 einzubeziehen.
04 Anlagentechnischer Brandschutz / frühzeitige Branderkennung
Um einen Entstehungsbrand möglichst schnell detektieren zu können, sollte in jedem Feuerwehrgerätehaus Brandmeldetechnik zum Einsatz kommen. Die zuverlässigste Technik ist eine nach DIN 14675 (Bild 9) oder VDS 2095 zertifizierte Brandmeldeanlage. Diese besitzt die geringste Ausfall- und die höchste Auslösewahrscheinlichkeit im Brandfall und wird aus brandschutztechnischer Sicht von den Versicherern präferiert. Bevor jedoch aus wirtschaftlichen Gründen keine Brandmeldetechnik genutzt wird, empfiehlt sich der Einsatz von anderen Systemen, welche wesentlich günstiger sind, aber dennoch einen Entstehungsbrand rechtzeitig detektieren können.
Mindeststandard für Feuerwehrgerätehäuser
Eine kostengünstige Variante zur schnellen Branderkennung ist die Verwendung von funkvernetzten Rauchwarnmeldern, die mit einer App verknüpft sind.
Je nach Hersteller gibt es verschiedene Systeme. Einige arbeiten mit einer Basisstation, mit der sich die einzelnen Funkrauchwarnmelder über WLAN verbinden. Für den Fall eines Stromausfalles sollte die Basisstation über eine Notstromversorgung verfügen.
Andere Systeme basieren auf Meldetechnik, die per Mobilfunk dauerhaft mit dem Internet verbunden sind und keine Basisstation benötigen. Da sie autark arbeiten, können beliebig viele Melder dieser Art installiert und mit der App verknüpft werden. Außerdem sind sie durch die integrierte Batterie unabhängig von einer Stromversorgung und arbeiten bei einem lokalen Stromausfall zuverlässig weiter (Bild 10).


Einige Hersteller bieten über ihre App die Möglichkeit, diese mit der Alarmierungs- App der Einsatzkräfte zu verknüpfen. Eine Alarmmeldung per E-Mail oder einigen Messenger-Programmen ist jedoch nicht primär anzustreben, da Meldungen über diesen Weg nicht immer sofort wahrgenommen werden.
Unabhängig von der Meldetechnik sollten funkvernetzte Melder nicht nur in den Feuerwachen, sondern auch in den Fahrer- bzw. Mannschaftskabinen sowie in den Geräteräumen der Feuerwehrfahrzeuge angebracht werden, um eine frühzeitige Rauchdetektion im Fahrzeug zu ermöglichen (Bild 11). Die Fenster, Türen und Rollläden der Fahrzeuge sollten bei Abwesenheit geschlossen sein. Dies hat den weiteren Vorteil, dass Rauchgase länger innerhalb der Kabine verbleiben und benachbarte Fahrzeuge dann vielleicht noch ohne Eigengefährdung aus der Fahrzeughalle herausgefahren werden können.
In Abhängigkeit von Größe, Ausstattung und überörtlicher Bedeutung der Feuerwehrgerätehäuser sind die Anforderungen für den anlagentechnischen Brandschutz an das Risiko anzupassen.
Exemplarisch hier eine Empfehlung, die natürlich je nach Gegebenheiten auch abweichen kann:
1. Kleine Feuerwehrhäuser mit bis zu 2 Stellplätzen: Funkvernetzte Rauchwarnmelder mit lokaler Alarmierung und Handyalarm mithilfe einer App oder SMS
2. Mittlere Feuerwehrhäuser mit 3–6 Stellplätzen: Brandwarnanlage in Anlehnung an die DIN VDE 0826-2. Diese Brandwarnanlagen und ihre Bauteile sind genormt, bieten mehr Funktionen, sind durch die Normung ausfallsicherer und es kann ausgelesen werden, welcher Melder alarmiert hat. Diese Anlagen müssen im besten Fall auf eine Notruf-Service- Leitstelle, aber zumindest auf die Handys der Einsatzkräfte aufgeschaltet werden.
3. Große Feuerwehrhäuser mit mehr als 6 Stellplätzen: Diese sollten eine Brandmeldeanlage gemäß DIN 14675 eingebaut haben. Hier sind lange Wiederbeschaffungsvorgänge der vielen Ausrüstung vorherzusehen. Ein Gebäude dieser Größe kann auch schlecht durch ein Provisorium kompensiert werden und benötigt deshalb den besten Schutz.
FAZIT
Ein Brand kann nie ganz ausgeschlossen werden und jeder Richter wird, wenn es hart auf hart kommt, argumentieren, dass immer und überall mit der Entstehung eines Brandes gerechnet werden muss. Die Einstellung „Es wird schon nichts passieren“ kann fatale und teure Folgen haben und dazu führen, dass ganze Städte und Gemeinden über Monate oder gar Jahre ohne voll einsatzfähige Feuerwehr auskommen müssen.
Aufgrund der veränderten Technologien und der Vielzahl von vermehrt mit Akkutechnik eingesetzten Geräten, die ständig in Ladegeräten aufgeladen werden müssen, ist das Thema aktueller denn je und die Brandgefahr so hoch wie nie zuvor.
Werden jedoch alle oben aufgeführten baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen umgesetzt, kann von einem brandschutztechnisch sicheren Feuerwehrhaus gesprochen werden. Sicherlich wird es immer wieder zu Bränden durch die genannten Zündquellen oder auch durch menschliches Fehlverhalten kommen. Durch all diese Maßnahmen wird der Schaden jedoch verringert und die Chance, den Brand bereits in der Entstehungsphase bekämpfen zu können, erhöht.
Einige Maßnahmen, vor allem im Bereich des baulichen Brandschutzes, sind nur bei Neubauten realisierbar (z. B. eine Brandwand). Die meisten Maßnahmen lassen sich jedoch auch im Bestand mit geringen Mitteln umsetzen, damit die Feuerwehr nie zu einem Brand im eigenen Feuerwehrhaus ausrücken muss und somit für uns alle ständig einsatzbereit ist.
Brandschutz in Feuerwehrhäusern
MINDESTSTANDARDS
• Jedes Feuerwehrhaus sollte über eine Brand-/ Rauchdetektionseinrichtung mit Weiterleitung verfügen.
• Sozialtrakt und Fahrzeughalle sollten durch eine Brandwand mit entsprechenden Verschlüssen getrennt sein.
• Technikräume sollten mindestens feuerhemmend von anderen Gebäudeteilen abgetrennt werden.
• Brandschutztüren, die oft benutzt werden, sollten Feststellanlagen haben.
• Alle Elektrogeräte sind gemäß DGUV V 3 regelmäßig zu prüfen.
• Die Gebäude sind gemäß ASR 2.2 (erhöhte Brandgefahr) mit Feuerlöschern auszustatten.
• Gefahrstoffe sollten nur in speziellen Gefahrstoffschränken, am besten außerhalb des Gebäudes gelagert werden.
• Das Laden von Akkus in der Halle sollte nur in speziellen, mindestens feuerhemmenden Ladeschränken erfolgen.
• Außerhalb des Gebäudes sollten Mittel zur Brandbekämpfung vorhanden sein.
• Dachantennen und Sirenenanlagen sollten mit einem Blitzschutz gemäß DIN EN 62305 ausgerüstet werden.
Thorsten Sperrle
Dipl.-Ing., Brandassessor
Gruppenleiter Risikoservice
SV SparkassenVersicherung, Stuttgart
LITERATUR | QUELLENANGABEN
[ 1 ] https://www.hessenschau.de/panorama/brand-von-feuerwehr-halle-in-stadtallendorf-ueber-20-millioneneuro-schaden-v14,feuer-stadtallendorf-100.html
[2] https://www.feuerwehrmagazin.de/nachrichten/feuer-bei-der-feuerwehr-130832
[3] https://www.feuerwehrverband.de/presse/statistik/
[4] https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-grosse-hilfsbereitschaft-nach-brand-bei-der-feuerwehr-stadtallendorf-102.html
[5] https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/ludwigshafen/ursache-fuer-brand-in-feuerwehrhaus-neustadt-weinstrasse-steht-fest-100.html
[6] https://www.ifs-ev.org/schadenverhuetung/ursachenstatistiken/ursachenstatistik-brandschaeden-2023/