Maßnahmen zur Schadenverhütung bei Tragluftbauten (Gedanken zur Norm DIN 4134) Tragluftbauten sind bauliche Anlagen, deren äußere Raurnabschließung aus einer flexiblen Hülle (mit oder ohne Seilverstärkung) besteht, welche von der durch Gebläse unter überdruck gesetzten Raumluft getragen wird. Diese Definition am Anfang der Norm DIN 4134 Tragluftbauten - Berechnung, Ausführung und Betrieb stellt zwei wesentliche Eigenschaften…