Mechanische Entrauchungsanlagen Die Musterbauordnung bestimmt in § 17 Abs. 1, daß bauliche Anlagen so beschaffen sein müssen, daß der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Löscharbeiten und die Rettung von Menschen und Tieren möglich sind. Der Entstehung und Begrenzung eines Brandes wird grundsätzlich durch Einhalten der bauordnungsrechtlichen…