Neue Unfallverhütungsvorschrift für Lacktrockenöfen (VBG 24) Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind nicht für alle Zeiten feststehend . Sie können und sollten geändert werden, wenn neue Erkenntnisse der physikalischen und chemischen Zusammenhänge auf deren Sachgebiet dies erlauben oder wenn die Gefahrengrenzen schärfer als bisher erkannt werden und sicherer als bisher beherrscht werden können. Beim überarbeiten wird man versuchen,…