Schadenverhütung in der Landwirtschaft durch Überprüfung der elektrischen Anlagen
Einleitung Bis Ende 1985 war die Prüfung elektrischer Anlagen in landwirtschaftlichen Betrieben über das Energiewirtschaftsgesetz verbindlich geregelt. Danach wurde die Prüfpflicht ersatzlos aufgehoben. Während für sonstige gewerbliche Betriebe eine Prüfpflicht über die Berufsgenossenschaften vorgeschrieben wurde, gibt es für die Landwirtschaft keine verbindliche Regelung mehr. In Bayern wurde diese Situation über einen Zusammenschluss der Versicherungskammer Bayern…