Einleitung Ein Dach über dem Kopf zu haben, ist ein menschliches Grundbedürfnis. Deshalb gelten bauliche Anlagen gemäß § 2 (2) Begriffe der Musterbauordnung (MBO)1) erst dann als Gebäude, wenn sie von Menschen und Tieren betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren und Sachen zu dienen, selbständig…