Verantwortung und Haftung der Führungskräfte für den Arbeitsschutz
Verantwortung und Haftung der Führungskräfte für den Arbeitsschutz 1.0 Die Pflichten für den Arbeitsschutz, die sich auf die in Betrieben und ebenso in Dienststellen des öffentlichen Dienstes beschäftigten Arbeitnehmer beziehen, ergeben sich aus den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie aus den zivilrechtlichen Vorschriften über die Fürsorgepflicht. Inhaltlich sind Überschneidungen bei den Arbeitsschutzund Unfallverhütungsvorschriften vorhanden. Sie unterscheiden…