Die „kleinen“ Unterschiede aus Sicht des Versicherers zwischen Leitungswasser, Überschwemmungen und Grundwasser.
Wasser kann auf vielfältige Weise Schäden verursachen, sei es durch Leitungsprobleme, Naturkatastrophen oder Grundwasser. Jede Art von Wasserschaden hat ihre eigenen Ursachen, Auswirkungen und Versicherungskomplikationen. In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf die Unterschiede zwischen Leitungswasser-, Elementar- und Grundwasserschäden und betrachten die Möglichkeiten der Versicherbarkeit [1]. Der Fokus liegt dabei auf Gebäudeschäden.
01 LEITUNGSWASSERSCHÄDEN
Leitungswasserschäden treten auf, wenn Wasser aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen), sanitären Einrichtungen oder sonstigen, mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen wie Waschmaschinen oder Geschirrspülern bestimmungswidrig austritt. Erweitert wird der Versicherungsschutz um Wasser aus Wasserbetten oder Aquarien. Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs-, Klima- oder Solarthermieanlagen (ausgenommen der Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung dienen) sind dem Leitungswasser gleichgestellt.
Wichtig dabei ist der bestimmungswidrige – also der ungewollte – Austritt des Leitungswassers. Typische Ursachen für den Austritt von Leitungswasser sind Rohrbrüche (Bild 1), undichte Leitungen (z. B. Muffenversatz oder nicht ordnungsgemäß verpresste Rohre aufgrund mangelhafter Handwerkerleistungen), defekte Armaturen oder fehlerhafte Geräte. Auch Frost stellt ein Risiko für Wasserleitungen dar.
So wäre als Beispiel ein Schaden durch Wasser, das aus einer durchgerosteten Frischwasserleitung austritt, versichert. Hingegen sind Schäden durch Wasser, das bestimmungsgemäß aus der Duschbrause austritt und im Folgenden über eine undichte Silikonfuge ins Mauerwerk dringt, nicht vom Versicherungsschutz erfasst.
Je nach Ursache für den Wasseraustritt ist auch die Behebung dieser mitversichert. Bedingungsgemäß sind Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgungen oder an Rohren von definierten Anlagen (z. B. Heizungsanlagen) versichert. Zum Beispiel ist die Reparatur von Bruchschäden – hierzu zählen auch Löcher aufgrund von Durchrosten – an einer Frischwasserleitung versichert. Beim sogenannten Muffenversatz (das Auseinanderschieben von Rohren) wäre die Reparatur nicht vom Versicherungsschutz gedeckt.
Die Gebäudeversicherung deckt in der Regel die Kosten für die Reparatur der Ursache (wenn versichert!) und die Schäden, die das bestimmungswidrig ausgetretene Leitungswasser verursacht hat. Dies können unter anderem die Trocknung der Gebäudesubstanz, die Schimmelbeseitigung oder Maler- und Bodenbelagsarbeiten sein.
Die Reparatur der Ursache schließt alle Arbeiten ein, die mit der Behebung dieser in Zusammenhang stehen. Hier wären als beispielhaft die Wandöffnung und das Wiederverschließen inklusive etwaiger Fliesenarbeiten zu nennen.
02 WEITERE NATURGEFAHREN
Elementargefahren
Elementarschäden bzw. die weiteren Naturgefahren sind in den GDV-Musterbedingungen in der Regel nicht standardmäßig abgedeckt und erfordern eine separate Elementarschadenversicherung.
Diese Schäden resultieren aus Naturereignissen wie Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch, Überschwemmung und Rückstau, Schneedruck oder Vulkanausbruch. In diesem Artikel betrachten wir die Gefahren Überschwemmung und Rückstau näher.
Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks oder von unmittelbar angrenzenden Grund- und Bodenflächen, mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser aufgrund einer
1. Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder als
2. Folge von Witterungsniederschlägen.
Weiterhin liegt eine Überschwemmung vor, wenn Grundwasser als Folge von 1. oder 2. an die Erdoberfläche austritt.
Die Flutkatastrophe im Ahrtal im Juli 2021, verursacht durch das Sturmtief „Bernd“, führte zu den wohl bekanntesten Überschwemmungen. Starke Regenfälle hatten verheerende Überschwemmungen zur Folge, die ganze Landstriche verwüsteten. Mehr als 180 Menschen starben.
Gebäude, Brücken und Straßen wurden durch die Fluten stark beschädigt oder gar komplett zerstört (Bild 2). Hierbei handelt es sich sicherlich um ein sehr extremes Beispiel einer Überschwemmung.
Aber auch die lang anhaltenden Regenfälle im Nordwesten von Deutschland Ende 2023 / Anfang 2024 sorgten für übergetretene Flüsse und Seen, überflutete Flächen, vollgelaufene Keller und einen ansteigenden Grundwasserspiegel. Die Schäden beliefen sich auf einen hohen dreistelligen Millionenbetrag in Euro (Bild 3).
Zu den Elementargefahren gehören auch Schäden durch Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen aufgrund einer Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder aufgrund von Witterungsniederschlägen in das Gebäude eindringt.
Sicherlich kennt jeder die Bilder von Bodenabläufen oder Toiletten, aus denen das Wasser bei Überlastung der Kanalisation „sprudelt“ und über Öffnungen im Gebäude aus- und zurückstaut. Diese Situation tritt insbesondere bei Starkregen auf.
Die Sanierung und Reinigung von Rückstauschäden sind häufig umfangreicher als bei Schäden durch z. B. eine Überschwemmung, da es sich bei einem Rückstau um mit Fäkalien und Bakterien verunreinigtes Wasser handelt.
Jedoch ist der Schutz gegen Rückstau relativ einfach. Mit dem Einbau einer Rückstauklappe lassen sich Schäden unkompliziert und effektiv verhindern (Grafik 1).
Eine Versicherung gegen Elementarschaden muss – wie eingangs geschrieben – zusätzlich abgeschlossen werden. Dieser wichtige Schutz wird (leider) von vielen Eigenheimbesitzern vernachlässigt. Lediglich 52 % der Wohnhäuser in Deutschland verfügen über die Absicherung gegen Elementargefahren.
Wie hoch das individuelle Naturgefahrenrisiko liegt, kann z. B. über den „Naturgefahren-Check“ des Gesamtverbandes der Versicherer (GDV) ermittelt werden. Dieser ist unter folgendem Link aufrufbar:
https://www.dieversicherer.de/versicherer/wohnen/naturgefahren-check
03 GRUNDWASSERSCHÄDEN
Schäden durch Grundwasser entstehen, wenn Wasser aus dem Grundwasser in Gebäude eindringt. Dies kann durch hohe Grundwasserstände, übermäßige Regenfälle oder überflutete Ufer von Gewässern (Seen oder Flüssen) verursacht werden.
Meist dringt hierbei Wasser unterirdisch in das Gebäude ein. In vielen Fällen werden so Baumängel offenbart. Häufig sind die Bauwerksabdichtungen, z. B. weiße, schwarze, oder braune Wanne, oder aber die Abdichtung zwischen Baukörper und Türen nicht fachgerecht aufgebracht. So kann es sein, dass die Überlappungen zweier Abdichtungsebenen nicht ausreichend überlappen oder die Abdichtungen zu niedrig sind und das Grundwasser einfach durch- bzw. darüber hinweg laufen kann.
Die Schäden durch Grundwasser können ähnlich wie bei Leitungswasserschäden sein: Feuchtigkeitsschäden an Böden und Wänden, Schimmelbildung. Häufig ist es jedoch nicht mit der Beseitigung der Schäden durch Grundwasser getan, sondern es muss eine aufwändige Suche nach den Eintrittswegen und eine entsprechende Abdichtung dieser erfolgen.
Schäden infolge von Grundwasser sind über die GDV-Wohngebäudeversicherung nicht versicherbar, mit Ausnahme des bei den Elementarschäden genannten Falls, dass Grundwasser an der Erdoberfläche austritt und oberirdisch ins Gebäude eindringt.
FAZIT
Wichtig ist es, die Unterschiede zwischen Leitungswasser-, Elementar- und Grundwasserschäden zu kennen. Dieses Wissen hilft, angemessene Vorsorgemaßnahmen zu treffen und die richtige Versicherungsdeckung zu erhalten. Fakt ist: Durch regelmäßige Wartung und präventive Maßnahmen lassen sich viele Schäden verhindern.
Danny Herbst
Fachwirt für Versicherungen und Finanzen
Abteilungsleiter Groß- und Spezialschaden Sach
VGH Versicherungen, Hannover