Wurde der Explosionsschutz bisher richtig gesehen? Der Deutsche Ausschuß für explosionsgeschützte Anlagen beschränkt sich in der Vergangenheit und auch weiterhin auf den Explosionsschutz elektrischer Anlagen in Räumen, der in der Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen vom 15. August 1963 (BGBI. I S.697, BGBI. I 1968 S.109) und in ergänzenden Verwaltungsvorschriften geregelt wird. Da…